M O N A S T E R I U M
Numismatische Auktionsgesellschaft
Martin Brokmeier
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften gegen Barzahlung des Kaufpreises in EUR. Diese Versteigerungsbedingungen werden durch Abgabe eines Gebotes anerkannt.

Der Zuschlagpreis ist Nettopreis im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld von 15%. Auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die z. Zt. gültige Mehrwertsteuer (s. u.) erhoben. Ausländischen Käufern (aus Drittländern) wird, sofern die Münzen durch uns exportiert werden, ein Aufgeld von 15% netto auf den Zuschlagpreis berechnet; sie erhalten die Lieferung nur gegen Zahlung des Kaufpreises in EUR-Währung bankspesenfrei.

Ausländischen Münzhändlern aus Länden der Europäischen Gemeinschaft wird bei Nachweis der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (§ 27a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6a UstG die Lieferung ohne Umsatzsteuer berechnet.

Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über einen Zuschlag wird die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu trennen oder zu vereinigen. Der Zutritt zur Versteigerung wird nur solchen Interessenten gestattet, die im Besitz eines Kataloges sind.

Es gelten die folgenden Mindestgebote:

bis zu EUR
50,-
EUR
1,-
bis zu EUR
100,-
EUR
2,-
bis zu EUR
250,-
EUR
5,-
bis zu EUR
500,-
EUR
10,-
bis zu EUR
2000,-
EUR
25,-
bis zu EUR
5000,-
EUR
50,-
über EUR
5000,-
EUR
100,-

Nach der Versteigerung erfolgt die Übergabe der ersteigerten Gegenstände nur gegen Barzahlung. Wird die Zahlung oder die Abnahme der ersteigerten Stücke verweigert, so verliert der Ersteigerer seine Rechte daran; die Stücke können neu versteigert werden, wobei der erste Ersteigerer für einen eventuellen Mindererlös haftet, auf einen höheren Erlös aber keinen Anspruch hat.
Schriftliche Aufräge werden gewissenhaft bearbeitet, ohne daß zusätzliche Kosten berechnet werden. Aufträge von uns unbekannten Kunden können nur berücksichtigt werden, wenn vor der Versteigerung ein Depot hinterlegt wird, oder nachprüfbare Bankreferenzen angegeben werden. In diesem Falle behält sich der Versteigerer Lieferung gegen Vorausrechnung vor. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ansichtssendungen sind nicht möglich. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden bis höchstens zum Zehnfachen des Schätzpreises berücksichtigt.

Bei mehreren gleichhohen Geboten entscheidet das Datum des Auftrags. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt das Auktionsgut gemäß § 455 BGB Eigentum des Einlieferers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Wiederverkäufer ist Münster.
Die Angaben im Katalog über Bestimmungen und Erhaltungsgrad sind nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Genauigkeit nach den handelsüblichen Kriterien gemacht. Sie gelten jedoch als persönliche Beurteilung und nicht als Zusicherung einer Eigenschaft. Eine Rechts- und Sachmängelhaftung gemäß § 434, 459 ff. BGB wird somit nicht begründet. Der Versteigerer garantiert für die Echtheit des Versteigerungsgutes, soweit sich aus dem Katalog nichts anderes ergibt. Die Gewährleistung ist auf die Höhe des Zuschlagpreises zuzüglich Aufgeld beschränkt.
Begründete Reklamationen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der ersteigerten Stücke berücksichtigt werden.
Im Saal anwesende Bieter kaufen wie besehen und können nur versteckte Fehler nach dem Zuschlag beanstanden. Reklamationen sind nicht möglich bei Lots, Erhaltungsangaben geringer als sehr schön, Stücken mit minimalen Randunebenheiten und dergleichen sowie bei nachträglich vom Ersteigerer oder seinen Erfüllungsgehilfen vorgenommenen Veränderungen der ersteigerten Stücke (Reinigung etc.)

Durch Abgabe eines Gebotes werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt.
Die Ergebnisliste kann nach der Versteigerung zum Preis von EUR 3,– angefordert werden. Einzelergebnisse werden nicht mitgeteilt.

Für die angebotenen Münzen und Medaillen gilt grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von z.Zt. 7 %. Bei Gold- oder Silbermünzen beträgt die MwSt. jedoch 16 %, wenn der Zuschlagpreis weniger als das 2,5-fache des Edelmetallwertes beträgt. Beim Goldpreis ist der Durchschnittswert zugrunde zu legen, der sich im Monat vor der Versteigerung aus den an der Frankfurter Börse festgestellten Fixing-Preisen für den Kilo-Feingold-Barren ergeben hat. Nach den neuen EG-Richtlinien sind Goldmünzen, die als Anlagegold gelten, von der Mehrwertsteuer befreit und sind im einzelnen gelistet.

Bitte beachten Sie: Die im Katalog angegebenen Preise sind Ausrufpreise, die nur bis zu 10 % unterschritten werden können, wenn die Lose nicht limitiert sind.

Zur Zahlung erworbener Stücke verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:
Martin Brokmeier
Kto. 0500777
BLZ 40070024
Deutsche Bank Münster

IBAN: DE82400700230050077700
BIC: DEUTDEDB400

Auf Wunsch senden wir Ihnen Photos der abgebildeten Münzen und Medaillen zum Selbstkostenpreis von EUR 3,50 pro Stück zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Bieter erhalten die Ergebnisliste automatisch zugesandt.