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O N A S T E R I U M Numismatische Auktionsgesellschaft Martin Brokmeier zurück zur Startseite |
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung
der Eigentümer
nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften gegen Barzahlung des Kaufpreises
in EUR. Diese Versteigerungsbedingungen werden durch Abgabe eines Gebotes
anerkannt.
Der Zuschlagpreis ist Nettopreis im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes und
bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld von
15%. Auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die z.
Zt. gültige Mehrwertsteuer (s. u.) erhoben. Ausländischen Käufern
(aus Drittländern) wird, sofern die Münzen durch uns exportiert werden,
ein Aufgeld von 15% netto auf den Zuschlagpreis berechnet; sie erhalten die Lieferung
nur gegen Zahlung des Kaufpreises in EUR-Währung bankspesenfrei.
Ausländischen Münzhändlern aus Länden der Europäischen
Gemeinschaft wird bei Nachweis der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (§ 27a
UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG
in Verbindung mit § 6a UstG die Lieferung ohne Umsatzsteuer berechnet.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet
zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über einen Zuschlag wird
die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern
zu trennen
oder zu vereinigen. Der Zutritt zur Versteigerung wird nur solchen Interessenten
gestattet, die im Besitz eines Kataloges sind.
Es gelten die folgenden Mindestgebote:
bis zu EUR 50,- EUR 1,- bis zu EUR 100,- EUR 2,- bis zu EUR 250,- EUR 5,- bis zu EUR 500,- EUR 10,- bis zu EUR 2000,- EUR 25,- bis zu EUR 5000,- EUR 50,- über EUR 5000,- EUR 100,-
Nach der Versteigerung erfolgt die Übergabe
der ersteigerten Gegenstände
nur gegen Barzahlung. Wird die Zahlung oder die Abnahme der ersteigerten
Stücke
verweigert, so verliert der Ersteigerer seine Rechte daran; die Stücke
können
neu versteigert werden, wobei der erste Ersteigerer für einen eventuellen
Mindererlös haftet, auf einen höheren Erlös aber keinen
Anspruch hat.
Schriftliche Aufräge werden gewissenhaft bearbeitet, ohne daß zusätzliche
Kosten berechnet werden. Aufträge von uns unbekannten Kunden können
nur berücksichtigt werden, wenn vor der Versteigerung ein Depot hinterlegt
wird, oder nachprüfbare Bankreferenzen angegeben werden. In diesem Falle
behält sich der Versteigerer Lieferung gegen Vorausrechnung vor. Die Versandkosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ansichtssendungen sind nicht möglich.
Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung
und werden bis höchstens zum Zehnfachen des Schätzpreises berücksichtigt.
Bei mehreren gleichhohen Geboten entscheidet das Datum des Auftrags. Bis
zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt das Auktionsgut gemäß § 455
BGB Eigentum des Einlieferers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
Wiederverkäufer ist Münster.
Die Angaben im Katalog über Bestimmungen und Erhaltungsgrad sind nach bestem
Wissen und mit größtmöglicher Genauigkeit nach den handelsüblichen
Kriterien gemacht. Sie gelten jedoch als persönliche Beurteilung und nicht
als Zusicherung einer Eigenschaft. Eine Rechts- und Sachmängelhaftung gemäß § 434,
459 ff. BGB wird somit nicht begründet. Der Versteigerer garantiert für
die Echtheit des Versteigerungsgutes, soweit sich aus dem Katalog nichts anderes
ergibt. Die Gewährleistung ist auf die Höhe des Zuschlagpreises zuzüglich
Aufgeld beschränkt.
Begründete Reklamationen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang
der ersteigerten Stücke berücksichtigt werden.
Im Saal anwesende Bieter kaufen wie besehen und können nur versteckte Fehler
nach dem Zuschlag beanstanden. Reklamationen sind nicht möglich bei Lots,
Erhaltungsangaben geringer als sehr schön, Stücken mit minimalen Randunebenheiten
und dergleichen sowie bei nachträglich vom Ersteigerer oder seinen Erfüllungsgehilfen
vorgenommenen Veränderungen der ersteigerten Stücke (Reinigung
etc.)
Durch Abgabe eines Gebotes werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen
anerkannt.
Die Ergebnisliste kann nach der Versteigerung zum Preis von EUR 3,– angefordert
werden. Einzelergebnisse werden nicht mitgeteilt.
Für die angebotenen Münzen und Medaillen gilt grundsätzlich
der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von z.Zt. 7 %. Bei Gold- oder Silbermünzen
beträgt die MwSt. jedoch 16 %, wenn der Zuschlagpreis weniger als
das 2,5-fache des Edelmetallwertes beträgt. Beim Goldpreis ist der Durchschnittswert zugrunde zu legen, der sich im
Monat vor der Versteigerung aus den an der Frankfurter Börse festgestellten Fixing-Preisen
für den Kilo-Feingold-Barren ergeben hat. Nach den neuen EG-Richtlinien
sind Goldmünzen, die als Anlagegold gelten, von der Mehrwertsteuer
befreit und sind im einzelnen gelistet.
Bitte beachten Sie: Die im Katalog angegebenen Preise sind Ausrufpreise,
die nur bis zu 10 % unterschritten werden können, wenn die Lose nicht
limitiert sind.
Zur Zahlung erworbener Stücke verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:
Martin Brokmeier
Kto. 0500777
BLZ 40070024
Deutsche Bank Münster
IBAN: DE82400700230050077700
BIC: DEUTDEDB400
Auf Wunsch senden wir Ihnen Photos der abgebildeten Münzen und Medaillen
zum Selbstkostenpreis von EUR 3,50 pro Stück zuzüglich der gesetzlichen
MwSt.
Bieter erhalten die Ergebnisliste automatisch zugesandt.